BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Pressemitteilung löschen müssen, in der die Behörde die AfD als „Verdachtsfall“ bezeichnete und dem „Rechtsextremismus“ zuordnete. Die Partei hatte die Behörde entsprechend abgemahnt.
Am 17. August hatte das von Thomas Haldenwang geführte Amt die Presseerklärung mit der Überschrift „Mögliche Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Wirtschafts-, Energie- und Pandemielage auf die Innere Sicherheit in Deutschland“ veröffentlicht. Unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremismus“ hieß es: „Das Thema Inflation wird aktuell auch verstärkt von der Partei AfD (Verdachtsfall) aufgegriffen“.
Chrupalla: „Das ist aberwitzig“
Die AfD mahnte den Verfassungsschutz ab und forderte, die Mitteilung zu löschen. Begründung: Die Nennung der Partei im Zusammenhang mit „möglichen Auswirkungen auf die Innere Sicherheit Deutschlands“ und die Einordnung in die Kategorie „Rechtsextremismus“ seien unzulässig. Am 29. August teilte der Verfassungsschutz der AfD mit, daß er die Meldung gelöscht habe und die Äußerung in Bezug auf die AfD „nicht wieder öffentlich verbreitet“ werde.
Parteichef Tino Chrupalla bezeichnete es als „aberwitzig“, die AfD mit der Begründung als Verdachtsfall zu erwähnen, weil sie das Thema Inflation aufgreife: „Das Thema bewegt derzeit alle Bürger“. Daß der Verfassungsschutz seinen Fehler eingesehen habe, bezeichnete er als „schönen Erfolg“. (fh)